Tipps zur Bewerbung

von unternehmen-fuehren.de

So setzen Sie Ihr Wunschgehalt durch


Eventuell wurden Sie schon in der Stellenanzeige aufgefordert, Ihre Gehaltsvorstellung abzugeben, ansonsten kommt jetzt im Vorstellungsgespräch der Moment der Wahrheit. Ganz wichtig ist für Sie, dass Sie sich im Vorhinein schon mit Fragen zur Gehaltsvorstellung beschäftigen.

Gehen Sie zum Vorstellungsgespräch, sollten Sie wissen, wie viel Geld Sie fordern wollen und welche Begründung Sie dafür haben. Die wichtigsten Anhaltspunkte  sind Ihre eigene hohe Qualifikation und die Vergütungen, die in Ihrer Branche gezahlt werden.

Wie hoch die Vergütung in Ihrer Branche ist erfahren Sie über Berufsverbände, Gewerkschaften (bestehende Tarifverträge) und Gehaltsvergleichstabellen im Internet. Informieren Sie sich gut über das Unternehmen, da Standort, wirtschaftliche Situation und Branche die Gehaltsunterschiede für ähnliche Positionen bilden. Falls das Unternehmen die Einstiegsgehälter für Berufsanfänger auf seiner Homepage veröffentlicht, sollten Sie sich ernsthaft daran orientieren, da überzogene Gehaltswünsche leicht das Karriere-Aus bedeuten können.

Der Gesprächsverlauf


Wenn Sie nach Ihrem Gehaltswunsch gefragt werden, behalten Sie die Ruhe, suchen den direkten Blickkontakt und nennen deutlich Ihre Gehaltsforderung. Sie sind gut vorbereitet und können laut Ihrer hohen Qualifikation und Ihren Informationen über das Unternehmen eine gute Begründung liefern. Eventuell will man Sie testen, wie Sie in Stressmomenten reagieren, indem niemand auf Ihre Antwort reagiert oder sie sogar komisch findet. Bleiben Sie gelassen.

Die Verhandlung


Nicht nur das Gehalt wird im Vorstellungsgespräch verhandelt, sondern auch Punkte wie die genaue Arbeitszeit ebenso wie Sozialleistungen und Urlaubstage. Je nach Größe des Unternehmens sind Verhandlungsspielräume sehr unterschiedlich. Weiterentwicklungsmaßnahmen und -perspektiven runden Ihre Gehaltsverhandlungen ab. Zu beachten ist auch die betriebliche Altersvorsorge. Falls das Unternehmen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen unterliegt, könnten die Verhandlungsspielräume etwas geringer ausfallen.

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