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Betriebsübergang

August 16th, 2007 · 1 Kommentar

Wechselt ein Betrieb den Eigentümer, so tritt der Nachfolger in die Arbeitsverträge ein. Die Arbeitsverträge enden also nicht, sondern werden im Betrieb fortgesetzt.
Der Arbeitnehmer hat die Wahl, ob er dem Übergang zustimmt, lehnt es dies ab, so bleibt der alte Arbeitgeber der Vertragspartner. Da dieser aber in der Regel keine weitere Beschäftigung für den Arbeitnehmer hat, wird er dem Arbeitnehmer wohl dann kündigen.

Wichtiger Hinweis: 

Die Artikel zum Thema Recht dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Bereiche ist das Recht ständigen Veränderungen unterworfen. Ich gebe mir Mühe die Artikel auf dem bestmöglichen Stand zu halten, dennoch können mir Fehler unterlaufen. Ziehen Sie daher bei rechtlichen Problemen immer verschiedene Quellen zu Rate.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.



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Tags: Personal




1 Antwort bis jetzt ↓

  • 1 Arbeitsrecht // Feb 16, 2009 at 16:23

    [...] Arbeitsrecht « Betriebsübergang Cross-Media-Marketing [...]

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