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Arbeitnehmerhaftung

August 14th, 2007 · 1 Kommentar

Bei der Arbeit kann es zu Situationen kommen, die zu einer Haftung des Arbeitnehmers führen. Beispielweise der Zerstörung einer Maschine durch einen unaufmerksamen Arbeiter. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall den Ersatz des Schadens verlangen.
Oft sind die Werte in den Betrieben so hoch, dass dies für den Arbeitnehmer den wirtschaftlichen Ruin bedeuten würde. Daher wurde eine Haftungsbeschränkung eingeführt, die sich bei einem Richt wert von ca. drei Monatsgehältern als Obergrenze bewegt. Die Haftungsbeschränkung gilt bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten. Fährt ein Gabelstaplerfahrer mit einem Kollegen ein Rennen, so ist dies zum Besipiel nicht betrieblich veranlasst. Die Haftungsbeschränkung wäre hier nicht gegeben.

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Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.



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Tags: Personal




1 Antwort bis jetzt ↓

  • 1 Arbeitsrecht // Feb 16, 2009 at 16:22

    [...] Arbeitnehmerhaftung [...]

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