Wer des öfteren mit Wertpapiergeschäften und der Börse zu tun hat, ist der Begriff Depot sicher geläufig. Unternehmen die sich ab sofort auch in diesem Spektrum bewegen möchten, sollten sich damit einmal genauer auseinandersetzen. Ein anderes Wort für Depot ist auch Wertpapierdepotkonto. Es wird auch der Begriff Anlagenkonto im Bereich des Investmentfonds verwendet.
Verwahrung von Wertpapieren
Ausschließlich Banken übernehmen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, was auch Depotgeschäft genannt wird. Nur Banken oder Finanzdienstleistungsinstituten ist es erlaubt Wertpapierdepotkonten zu führen. Hierfür müssen sie gewissen Ansprüchen im Sinne von finanziellen Portfolioverwaltungen entsprechen. Bei der Führung eines Depots werden diese wie Einzelkonten oder Gemeinschaftskonten behandelt. Das bedeutet, dass sich die Inhaberfirma im Klaren sein müssen, wer auf das Konto zugreifen darf und wer nicht. Es gibt unterschiedliche Sorten von Depots, daher sollte die Wahl vor Eröffnung feststehen.
Welche Depotarten gibt es?
Depots werden in Buchstaben von A bis D gegliedert. Depot A ist das Eigendepot, B Depots sind Fremdhand-, Treuhand-, oder Anderhanddepots. C Depots sind Pfanddepots, welche verpfändete Aktien von Bankkunden enthalten. D Depots werden auch Sonderpfanddepots genannt und beziehen sich ebenfalls auf verpfändete Aktien von Bankkunden. Wer Wertpapiere als Anlage mit Depot vergleichen möchte, kann dies auf www.depot-vergleich.at tun.
Was passiert mit dem Depot im Insolvenzfall?
Besitzerunternemen eines Depotkontos fragen sich sicher, was im Falle der Insolvenz der depotführenden Bank mit dem Wertpapierdepotkonto geschieht. Ob es sich nun um eine Girosammelverwahrung oder eine andere Art von Depot handelt, kann die Insolvenz der Depotbank dem entsprechendem Konto nichts anhaben, wenn die jeweilige Bank nicht der Herausgeber der Aktien ist.
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