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Änderungskündigung

August 9th, 2007 · 2 Kommentare

Durch eine Änderungskündigung können die Bedingungen verändert werden, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Im Fall, dass der Arbeitnehmer die Änderung akzeptiert, läuft das Arbeitsverhältnis weiter, im anderen Fall endet das Arbeitverhältnis.
Wenn der Arbeitnehmer die Änderung ablehnt, hat er die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage.
Er kann das Angebot auch vorbehaltlich einer gerichtlichen Prüfung annehmen und Änderungsschutzklage erheben.

Wichtiger Hinweis: 

Die Artikel zum Thema Recht dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Bereiche ist das Recht ständigen Veränderungen unterworfen. Ich gebe mir Mühe die Artikel auf dem bestmöglichen Stand zu halten, dennoch können mir Fehler unterlaufen. Ziehen Sie daher bei rechtlichen Problemen immer verschiedene Quellen zu Rate.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.



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Tags: Personal




2 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Arbeitsrecht // Aug 16, 2007 at 10:40

    [...] Änderungskündigung [...]

  • 2 Bärchen // Jun 30, 2008 at 14:05

    Ein Fallbeispiel zum Thema Änderungskündigung habe ich bei bwr-media.de gefunden. Zitat:
    “Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Änderungsangebot nicht sozial gerechtfertigt und damit die Kündigung insgesamt unwirksam, wenn die Anpassung des Arbeitsvertrags bereits für die Zeit vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist erreicht werden soll.”

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