Leider halten immer mehr Menschen - Privatpersonen ebenso wie Unternehmer - die Zahlungsbedingungen auf einer Rechnung für eine allgemeine Empfehlung. Als Unternehmen kann es für Sie jedoch auf Dauer problematisch werden, wenn zu viele Rechnungen unbezahlt bleiben, denn dies wirkt sich negativ auf Ihre Liquidität aus. Sie sollten daher im ersten Schritt ein funktionierendes Mahnwesen aufbauen und im zweiten Schritt auch die Erwirkung von gerichtlichen Mahnbescheiden nicht scheuen.
Was Sie zum Mahnwesen wissen sollten
Grundsätzlich ist eine Rechnung sofort fällig, wenn keine anderen Angaben gemacht werden. Wenn Sie einen exakten Zahlungstermin angeben (z. B. „Zahlbar bis 31.10.2011″), ist Ihr Kunde automatisch in Verzug, sobald dieses Datum überschritten wird. Handelt es sich um einen Privatkunden, müssen Sie ihn allerdings auf der Rechnung auf diesen Umstand hinweisen. Wenn Sie kein genaues Zahlungsdatum angegeben haben, gerät der Schuldner automatisch nach 30 Tagen in Verzug.
Üblicherweise schreiben Sie jetzt eine erste, dann eine zweite und schließlich eine dritte und letzte Mahnung. Hierzu müssen Sie aber wissen, dass Sie nicht zwingend drei Mahnungen schicken müssen - wenn der Kunde im Verzug ist, könnten Sie theoretisch sogar ganz auf Mahnungen verzichten und direkt einen Mahnbescheid beantragen. In der Praxis verschicken jedoch die meisten Unternehmer erst einmal eine Mahnung, da sie sich so unter Umständen viel Zeit und Geld sparen, denn eine Rechnung kann ja auch einmal nur verloren gehen oder vergessen werden.
Mahnbescheid beantragen
Die Beantragung eines Mahnbescheids ist nicht schwierig. Unter https://www.online-mahnantrag.de können Sie direkt den Mahnbescheid ausfüllen und anschließend per Post verschicken. Wenn das Mahngericht den Mahnbescheid erstellt hat, wird dieser dem Schuldner zugestellt und sofern diese keinen Einspruch einlegt, können Sie in dessen Vermögen zwangsvollstrecken lassen und so die Schulden begleichen lassen.
Seien Sie sich allerdings immer dessen bewusst, dass Sie damit auch ein Kostenrisiko eingehen. Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren muss zwar der Schuldner tragen. Wenn allerdings bei ihm nichts zu holen ist, bleiben Sie nicht nur auf Ihrer Forderung, sondern auch noch auf den Gerichtskosten sitzen.
Erfahren Sie mehr über das Mahnverfahren im Gründerlexikon, im Law-Blog und bei Webvisitenkarte.net.
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