Für eine nach dem Kündigungsschutzgesetz sozial gerechtfertigte Kündigung kommen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe in Betracht.
Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die Fähigkeit oder Eignung für die Arbeit verloren hat. Das kann natürlich insbesondere aufgrund einer Krankheit der Fall sein. Weiterhin muss man davon ausgehen können, dass der Arbeitnehmer die Fähigkeit nicht wiedererlangen wird.
Wenn die Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist, so ist dies vorzuziehen. Erst wenn dies nicht möglich ist, dann kann personenbedingt gekündigt werden.
Verhaltensbedingte Kündigung
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt werden. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt grundsätzlich eine Abmahnung voraus.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt in den Fällen, in denen nicht der Arbeitnehmer der Grund für die Kündigung ist, sondern der Arbeitgeber. Oft werden Betrieben verlegt oder die Arbeit anders organisiert, so dass Arbeitsplätze wegfallen. In diesen Fällen kommt es zu betriebsbedingten Kündigungen.
Es müssen also betriebliche Erfordernisse vorliegen.
Es muss weiterhin die letzte Möglichkeit sein, eine Lösung herbeizuführen.
Und bei der Kündigung muss eine Sozialauswahl erfolgen. Es kann also nicht nach Leistung gehen, sondern nach sozialen Kriterien. Dieses wird im Kündigungsschutzgesetz festgelegt.
Wichtiger Hinweis:
Die Artikel zum Thema Recht dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Bereiche ist das Recht ständigen Veränderungen unterworfen. Ich gebe mir Mühe die Artikel auf dem bestmöglichen Stand zu halten, dennoch können mir Fehler unterlaufen. Ziehen Sie daher bei rechtlichen Problemen immer verschiedene Quellen zu Rate.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Das interessiert Sie vielleicht auch:
- Abfindung bei einer Kündigung
Es besteht im Arbeitsrecht eigentlich kein Anspruch auf eine Abfindung.... - Arten der Kündigung
Ordentliche Kündigung Die ordentliche Kündigung benötigt grundsätzlich keinen Kündigungsgrund. Die... - Das richtige Auftreten für eine Gehaltserhöhung
Gerade in Zeiten der Finanzkrise sehen Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung in... - Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Betriebe ab einer bestimmten Größe. Vor... - Arbeitsrecht
Auf dieser Seite wird das Thema Arbeitsrecht im Schwerpunkt behandelt. In... - Kündigungserklärung
Eine Kündigungserklärung ist die Voraussetzung einer Kündigung. Die Kündigungserklärung bedarf...
2 Antworten bis jetzt ↓
1 Arbeitsrecht // Aug 12, 2007 at 10:09
[...] Gründe für eine sozial gerechtfertigte Kündigung [...]
2 Rebeka // Jan 8, 2010 at 13:40
Natürlich sind diese nur die Schwerpunkte, aber sie sind sehr gut erklärt, mein Kompliment! Jeder Arbeitnehmer muss sie sehr gut kennen, weil der Arbeitgeber kennt sie bestimmt sehr gut!
Hinterlassen Sie einen Kommentar