Der Geschäftführer ist der Vertreter der juristischen Person GmbH. Als Geschäftsführer kann man alle Rechtsgeschäfte im Namen der GmbH vollziehen. Die Vertretungsmacht des Geschäftsführers in im Verhältnis zu dritten unbeschränkt. Im Innenverhältnis kann die Vertretungsmacht jedoch beschränkt werden.
Der Geschäftsführer kann ein Gesellschafter der GmbH sein oder ein Angestellter. Als angestellter Geschäftsführer gelten besondere Regeln des Arbeitsrecht für leitende Angestellte, so dass der Geschäftsführer nicht den vollen Schutz genießt.
Bestellt wird ein Geschäftsführer durch die Geselleschafterversammlung, die ihn auch wieder abberufen kann.
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