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Arten der Kündigung

August 5th, 2007 · 2 Kommentare

Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung benötigt grundsätzlich keinen Kündigungsgrund. Die Kündigungsfrist muss jedoch eingehalten werden.
Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, dann muss eine Begründung erfolgen. Der Schutz des Arbeitnehmers wird in der Kündigungsfrist zum Ausdruck gebracht. Die Kündigungsfrist wird mit zunehmender Beschäftigungsdauer länger.

Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist nur mit einem wichtigen Grund möglich. Es muss ein Sachverhalt vorliegen, der konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat. Es muss weiterhin ein schwerer Pflichtverstoß vorliegen.
Es kommen somit vor allem besonders schwere Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsvertrag in Frage. Häufig ist das Vertrauensverhältnis so zerstört, dass eine Abmahnung entbehrlich ist.
Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Pflichtverstoß erfolgen.

Wichtiger Hinweis: 

Die Artikel zum Thema Recht dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Bereiche ist das Recht ständigen Veränderungen unterworfen. Ich gebe mir Mühe die Artikel auf dem bestmöglichen Stand zu halten, dennoch können mir Fehler unterlaufen. Ziehen Sie daher bei rechtlichen Problemen immer verschiedene Quellen zu Rate.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.



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Tags: Personal




2 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Arbeitsrecht // Aug 8, 2007 at 09:47

    [...] Arten der Kündigung [...]

  • 2 Karl Schulze // Dez 1, 2009 at 15:21

    Endlich finde ich einen gut geschrieben nur die wichtigste Information enthaltenden Artikel! Vielen Dank! Ich finde hier, alles, was mich interessiert! Danke!

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