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Kündigungserklärung

August 4th, 2007 · 1 Kommentar

 Eine Kündigungserklärung ist die Voraussetzung einer Kündigung. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform. Aus der Kündigung muss eindeutig hervorgehen, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Es muss jedoch nicht „Kündigung“ auf dem Schreiben stehen. Ein Grund für die Kündigung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Die Kündigung darf grundsätzlich keine Bedingungen enthalten. Eine Ausnahme sind Bedingungen, die komplett in der Macht des Gekündigten liegen.
Die Kündigung muss vom Arbeitgeber selbst oder von einem Vertreter vorgenommen werden. Ist dies nicht aus der Position ersichtlich, wie z.B. beim Personalchef, muss eine Vollmachtsurkunde vorgelegt werden.
Die Kündigung muss zugehen. Eine Kündigung ist zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Wird er Zugang vereitelt, z.B. durch Zukleben des Briefkastens, dann gilt die Kündigung dennoch als zugegangen.

Wichtiger Hinweis:

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Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.



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Tags: Personal




1 Antwort bis jetzt ↓

  • 1 Arbeitsrecht // Aug 7, 2007 at 11:26

    [...] Kündigungserklärung [...]

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