Unternehmensführung

Alles rund ums Management

Form und Anfechtung des Arbeitsvertrags

August 3rd, 2007 · 3 Kommentare

 

Form des Arbeitsvertrags
Grundsätzlich ist der Arbeitsvertrag nicht formgebunden, auch mündlich kann ein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen werden. Natürlich ist es aus Beweisgründen üblich, dass Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden.
Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf der Schriftform. Wenn die Befristung nicht schriftlich fixiert ist, dann ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen. Es handelt sich also dann um einen „normalen“ Arbeitsvertrag.

 

Anfechtung des Arbeitsvertrags
Die allgemeinen Anfechtungsgründe gelten auch für das Arbeitsrecht. (119 BGB, 123 BGB)
Es ist also möglich einen Arbeitsvertrag anzufechten, wenn ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft bei Vertragsschluss vorlag. Hier muss die Anfechtung unverzüglich nach Kenntnis erfolgen.
Auch arglistige Täuschung berechtigt zur Anfechtung. Hier kommt die unwahre Beantwortung einer zulässigen Frage im Vorstellungsgespräch oder das Verschweigen von wichtigen Informationen in Frage.
Die Anfechtung muss in diesem Fall innerhalb eines Jahres erfolgen.
Wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht besteht, ist die Abwicklung des Vertrags unkritisch. Es wurden bisher keine Leistungen ausgetauscht.
Besteht das Arbeitsverhältnis jedoch schon einige Zeit, dann ist die Rückabwicklung schwierig. Die Anfechtung macht den Vertrag somit erst ab Zeitpunkt der Anfechtung unwirksam. Eine Rückabwicklung findet grundsätzlich nicht statt.


Wichtiger Hinweis:

Die Artikel zum Thema Recht dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Bereiche ist das Recht ständigen Veränderungen unterworfen. Ich gebe mir Mühe die Artikel auf dem bestmöglichen Stand zu halten, dennoch können mir Fehler unterlaufen. Ziehen Sie daher bei rechtlichen Problemen immer verschiedene Quellen zu Rate.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.



Anwalt.de: Rechtsberatung aus allen Fachgebieten

Das interessiert Sie vielleicht auch:

  1. Parteien des Arbeitsvertrags
    Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen....
  2. Arbeitsrecht
    Auf dieser Seite wird das Thema Arbeitsrecht im Schwerpunkt behandelt. In...
  3. Abfindung bei einer Kündigung
    Es besteht im Arbeitsrecht eigentlich kein Anspruch auf eine Abfindung....
  4. Rechtsquellen im Arbeitsrecht
    Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind vielfältiger Natur, es gibt nicht...
  5. Ersatz der Vorstellungskosten
    Egal, ob ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht, ist der...
  6. Änderungskündigung
    Durch eine Änderungskündigung können die Bedingungen verändert werden, die im...

Tags: Personal




3 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Arbeitsrecht // Aug 6, 2007 at 16:44

    [...] Form und Anfechtung des Arbeitsvertrags   [...]

  • 2 Sebastian // Nov 26, 2009 at 12:15

    Auf der Seite http://www.personal-wissen.de/arbeitsvertrag-muster/ gibt es Links zu einem Muster von Arbeitsverträgen.

  • 3 Joachim // Jan 31, 2011 at 16:52

    Sehr interessanter Artikel. Beim komplexen Thema Arbeitsvertrag sollte man sich immer von einem Experten beraten lassen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar