Unternehmensführung

Alles rund ums Management

Parteien des Arbeitsvertrags

August 1st, 2007 · Keine Kommentare

Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen. Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags Dienste leistet und dabei nicht selbstständig auftritt.
Richter, Beamte und Soldaten sind demzufolge keine Arbeitnehmer, da sie nicht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags arbeiten.
Die Leistung von Diensten erfolgt durch die Erbringung der Arbeitsleistung.
Und unselbstständig ist, wer seine Tätigkeiten nicht im wesentlichen frei gestalten kann.
Arbeitgeber ist nicht näher definiert. Der Arbeitgeber ist also einfach der Vertragspartner des Arbeitnehmers.

Wichtiger Hinweis:

Die Artikel zum Thema Recht dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Bereiche ist das Recht ständigen Veränderungen unterworfen. Ich gebe mir Mühe die Artikel auf dem bestmöglichen Stand zu halten, dennoch können mir Fehler unterlaufen. Ziehen Sie daher bei rechtlichen Problemen immer verschiedene Quellen zu Rate.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Das interessiert Sie vielleicht auch:

  1. Form und Anfechtung des Arbeitsvertrags
      Form des Arbeitsvertrags Grundsätzlich ist der Arbeitsvertrag nicht formgebunden,...
  2. Betriebsübergang
    Wechselt ein Betrieb den Eigentümer, so tritt der Nachfolger in...
  3. Arbeitszeugnis
    Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer die Ausstellung eines...
  4. Arbeitsrecht
    Auf dieser Seite wird das Thema Arbeitsrecht im Schwerpunkt behandelt. In...
  5. Gründe für eine sozial gerechtfertigte Kündigung
    Für eine nach dem Kündigungsschutzgesetz sozial gerechtfertigte Kündigung kommen personenbedingte,...
  6. Ersatz der Vorstellungskosten
    Egal, ob ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht, ist der...

Tags: Personal




0 Antworten bis jetzt ↓

  • Es gibt bisher keine Kommentare.

Hinterlassen Sie einen Kommentar