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Abfindung bei einer Kündigung

Juni 27th, 2007 · 2 Kommentare

Es besteht im Arbeitsrecht eigentlich kein Anspruch auf eine Abfindung. Abfindungen werden aber trotzdem sehr oft bezahlt.
Dies liegt daran, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer Kündigung meist gestört ist. Die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung ist meist nicht im Interesse der Parteien.
Aus diesen Gründen werden selbst bei unrechtmäßigen Kündigungen oft außergerichtliche oder gerichtliche Vergleiche geschlossen.
Bei rechtmäßigen Kündigungen, die gar nicht so selten sind, ist grundsätzlich keine Abfindung nötig.

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Tags: Personal




2 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Matthias // Jun 28, 2007 at 21:02

    Hallo,

    zu ergänzen wäre m.E., dass insbesondere bei größeren Unternehmen aus tarifvertraglichen Gründen manchmal gar keine Kündigungen möglich sind und bereits deshalb ein Peronalabbau ohne Abfindung defacto unmöglich ist.

  • 2 Sebastian // Jun 28, 2007 at 21:17

    Klar, wenn im Tarifvertrag Sonderregelungen bestehen, dann sieht die Sache anders aus. Dann ist es aber auch keine Kündigung.

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