Wird die englische Limited abgelöst ?
Innerhalb der Wirtschaft noch immer heftig umstritten ist die Reform des über 100 Jahre alten GmbH-Gesetzes. Jan Wulfetange, Gesellschaftsrechtsexperte beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sagte dazu, dass das Gründungsrecht durch die Gesetzesänderung sicher deutlich vereinfacht werde, wovon die Unternehmer profitierten. Der Anreiz sich jetzt ohne entsprechende Sicherheiten auf die Gründung eines Unternehmen zu stürzen, werde allerdings gerade für wenig finanzstarke Gründer übermäßig groß. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unbürokratischer und flexibler zu gestalten, war jahrelang ein großes Ziel in Wirtschaft und Politik.
Für die Gründung einer so genannten Limited Gesellschaft nach britischem Vorbild hatten sich in den vergangenen Jahren vermehrt vor allem kleinere Unternehmer entschieden. Denn solch eine Limited Gesellschaft kommt im Gegensatz zur deutschen GmbH ohne hohes Stammkapital aus. Mittlerweile gibt es hierzulande jetzt sogar die Möglichkeit ein Unternehmen gänzlich ohne Stammkapital zu gründen, nämlich die so genannte haftungsbeschränkte Unternehmung ( UG ). Dabei muss der Gesellschafter allerdings jedes Jahr 1/4 des Gewinns für den Aufbau eines normalen GmbH-Stammkapitals auf die hohe Kante legen.
Thorsten Höche, Chefsyndikus beim Bundesverband deutscher Banken (BdB) ist skeptisch und erklärt, dass man keine übersteigerten Erwartungen daran haben solle. Immer auch auf Sicherheiten angewiesen sei die Kreditwirtschaft schließlich bei der Kreditvergabe. Man komme nämlich schwer an Fremdkapital an, wenn ein Mindestmaß an Eigenkapital nicht vorhanden ist. Schon Pleite gegangen seien viele unterfinanzierte Limited Gesellschaften. Dass sich die Lage allein durch eine deutsche Alternative zur britischen Limited Gesellschaft grundlegend geändert hat hieße dies bei weitem nicht. Ob sich die UG der Limited Gesellschaft gegenüber dann nun auch durchsetzt und von Firmengründern angenommen wird bleibt abzuwarten.
Dass sich Firmengründer mit der Limited in das britische Recht begeben, könnte sich als Hürde herausstellen. Da sie den jährlichen Handels-Abschluss und teilweise auch den Steuer-Abschluss nach britischem Recht einreichen müssen, ist es unabdingbar, dass die Gründer die Sprache beherrschen. Ist dies nicht der Fall, müssen sie sich kostenintensive Berater einholen. Ein möglicher Vorteil des neuen GmbH-Gesetzes besteht darin für die deutschen Industrie-und Handelskammer, die kleinere Unternehmensgründungen beratend begleiten. Annika Böhm, Referentin für Gesellschaftsrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sagt, dass mit der Unternehmergesellschaft ein flexibles, deutsches Konkurrenzmodell auf dem Markt sei, so dass die Gründer nicht mehr mit ausländischen Gesellschaftsformen in Berührung kommen müssen.
Stark profitieren könnten von dieser neuen Gesellschaftsform potentielle Gründer in wenig kapitalintensiven Branchen (hier vor allem kleine Dienstleister). Dass sich die elektronische Gründungsmöglichkeit (bei der man nicht zwingend einen notariellen Beistand braucht) nicht durchsetzen konnte, kritisieren Wirtschaftsvertreter, da man so zusätzliche Kostenersparnisse nicht generieren könne. So besteht nun die Möglichkeit für einen Firmengründer sich objektiv beraten zu lassen und sich von den Vorzügen einer Limited oder UG überzeugen zu lassen.
Dies ist ein Gastbeitrag von www.limitedprofis.de. Auf der Seite findet man weitergehende Informationen zum Thema Gründung einer Limited.
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3 Antworten bis jetzt ↓
1 Internet Agentur Trier // Nov 12, 2008 at 13:41
Sehr interessant zu lesen.
2 Beck // Nov 12, 2008 at 13:52
Freut mich das mein Artikel bei Dir auf Interesse gestossen ist….
3 Gudrun // Jan 20, 2010 at 12:13
Ja hört sic doch mal gut an..
wünsche euch weiterhin viel erfolg..dass alles so klappt wie es ma geplant ist..
Gudrun
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