Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind vielfältiger Natur, es gibt nicht so etwas wie ein Arbeitsgesetzbuch.
Die Rechtsquellen liegen ebenso auf allen Ebenen der Normenhierarchie.
a. Das Recht der Europäischen Union
Für das Arbeitsrecht von großer Bedeutung sind die Artikel 39 und 141 EGV. Diese Artikel besagen, dass Bürger der Euroäischen Union im gesamten Gebiet der EU arbeiten dürfen und sich in den Gebieten aufhalten dürfen. (Art. 39 EGV) Weiterhin wird die Gleichstellung von Männern und Frauen im Art. 141 EGV geregelt, nach dem Männer und Frauen für vergleichbare Arbeit auch gleichen Lohn bekommen sollen. Diese Normen des EGV entfalten direkte Rechtswirkung, so dass sich ein Arbeitnehmer direkt auf diese Regelungen berufen kann.
Wenn unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht der EU und nationales Recht kollidieren, dann geht das Gemeinschaftsrecht dem nationalen Recht vor.
b. Verfassungsrecht
Das Grundgesetz ist die höchste deutsche Rechtsnorm. Im GG sind die Grundrechte geregelt, diese wirken nach h. M. nicht zwischen Privatrechtssubjekten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch die mittelbare Drittwirkung entfalten die Grundrechte jedoch auch Wirkung in diesen Bereich hinein, indem sie nämlich für die Auslegung der Generalklauseln des Privatrechts gelten.
Lediglich die Koalitionsfreiheit wird in Art. 9 III S. 2 GG eindeutig geregelt und wirkt somit auch in den privatrechtlichen Bereich hinein.
c. Einfaches Gesetzesrecht
Das einfache Gesetzesrecht muss in zwingendes und dispositives Recht unterschieden werden.
Von zwingenden Normen kann nicht abgewichen werden, sie gelten im Arbeitsrecht meist dem Schutz des Arbeitnehmers. Daher gilt der Schutz nur in eine Richtung und zu Gunsten des Arbeitnehmers kann von den Regelungen abgewichen werden. Es handelt sich also um einseitig zwingendes Gesetzesrecht.
Dispositive Normen gelten dagegen nur, wenn nichts anders Lautendes im Vertrag vereinbart wurde. Dies sorgt dafür, dass Regelungslücken in Verträgen geschlossen werden.
Das wichtigste Gesetz im Privatrecht ist das BGB, das auch viele Regelungen zum Arbeitsrecht enthält.
Einfaches Gesetzesrecht steht in der Hierarchie unter dem GG und wenn es nicht mit dem GG vereinbar ist, ist einfaches Gesetzesrecht nichtig.
d. Tarifverträge
Tarifverträge sind privatrechtliche Verträge; sie enthalten jedoch nach § 1 I TVG zwei Teile, einen schuldrechtlichen und einen normativen Teil.
Der schuldrechtliche Teil legt die Pflichten der Vertragspartner fest.
Durch den normativen Teil haben die Regelungen des Tarifvertrags unmittelbare Auswirkungen auf die einzelnen Arbeitsverhältnisse. Es ist dabei unerheblich, ob der Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft ist.
In der Rangordnung steht der Tarifvertrag unter einfachen Gesetzen.
e. Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen enthalten Regelungen über Angelegenheiten, die zu den Aufgaben des Betriebsrates gehören. Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen und gelten unmittelbar und zwingend. Sie beschränken sich jedoch immer auf die Arbeitnehmer eines Betriebes.
In der Rangordnung steht die Betriebsvereinbarung unter Tarifverträgen.
f. Arbeitsverträge
Arbeitsverträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen. Die Beziehung zwischen ihnen und Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden hier geregelt. Regelungen, die gegen eine der oben genannten Rechtsquellen verstoßen sind ungültig.
Wichtiger Hinweis:
Die Artikel zum Thema Recht dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Bereiche ist das Recht ständigen Veränderungen unterworfen. Ich gebe mir Mühe die Artikel auf dem bestmöglichen Stand zu halten, dennoch können mir Fehler unterlaufen. Ziehen Sie daher bei rechtlichen Problemen immer verschiedene Quellen zu Rate.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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2 Antworten bis jetzt ↓
1 Joachim // Jan 31, 2011 at 16:19
Sehr interessanter Artikel. Vielen Dank dafür. Er zeigt vor allem, wie komplex das Themengebiet rund um’s Arbeitsrecht ist und es bietet sich an bei Fragen einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.
2 Oleg // Mrz 28, 2011 at 12:24
Da kann ich nur zustimmen, sehr interessanter Artikel. Aber ich denke es bietet sich allgemein an in einem solchen Fall den Fachanwalt zu kontaktieren.
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